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Proformarechnung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Rahmenrechnung (Scheinrechnung), die vor der Originalrechnung ausgestellt wird. Proformarechnung ist gebräuchlich v.a. im Außenhandel, um den Importeur sowie ggf. die zuständigen Behörden des Einfuhrlandes über die Einzelheiten der zu erwartenden Sendungen zu unterrichten. Die Devisenbestimmungen einzelner Länder verlangen Vorlage einer Proformarechnung zur Beschaffung der notwendigen Devisen und Einfuhrlizenz vor Abgang der Sendung.

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