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Produktionsertrag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    nach der heute herrschenden Auffassung der von einer Unternehmung einem Rechnungszeitabschnitt zuzurechnende Wert der von ihr erstellten Güter und Dienste. Der Produktionsertrag setzt sich also zusammen aus dem Absatzertrag oder „realisierten Ertrag” (in der Gewinn- und Verlustrechnung: Umsatzerlöse) und dem Wert der auf Lager genommenen Güter oder „unrealisierten Ertrag” (in der Gewinn- und Verlustrechnung bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens: Bestandsmehrungen, andere aktivierte Eigenleistungen). Werden die Güter und Dienste nur mengenmäßig erfasst, so spricht man von Ausbringung.

    Vgl. auch Periodenleistung.

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