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Revision von Produktivgüter vom 07.02.2013 - 12:23
Produktivgüter
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
diejenigen Betriebsmittel, Werkstoffe und sonstigen materiellen Güter, aber auch diejenige Arbeitskraft, die im Zuge einer wirtschaftlichen Betätigung Erträge schafft.
Im wissenschaftlichen Sozialismus gelten nur „produzierte Produktionsmittel” (Produktionsmittel) als Produktivgüter.
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