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Programmhandel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Algorithmic Trading; Algo Trading; automatisierter Handel. Das automatische Auslösen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen auf der Basis entsprechender Computerprogramme, die z.B. auf temporäre Ungleichgewichte zwischen Aktienkassa- und Futuremärkten reagieren. Algorithmic Trading steht teilweise im Verdacht, die Talfahrt von Kursen automatisch zu beschleunigen. Nach dem Crash vom Oktober 1987 wurde der Programmhandel an der Wall Street und an den Terminbörsen in Chicago beschränkt und stärker kontrolliert, vgl. z.B. NYSE Rule 80A.40.

    Am 12.10.2012 hat die Bundesregierung ein Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz) vorgelegt. Begründet wird dies damit, dass durch den Hochfrequenzhandel die Geschwindigkeit und Komplexität des Handels erhöht wird und Risiken entstehen, wie die Überlastung der Handelssysteme in Form einer übermäßigen Nutzung durch ein sehr hohes Orderaufkommen, die Überreaktion auf andere Marktereignisse, was die Volatilität verschärfen kann, wie auch durch bestimmte Formen des Missbrauchs. Durch den Gesetzentwurf soll z.B. die Verpflichtung für Börsenträger eingeführt werden, für die übermäßige Nutzung der Börsensysteme, insbesondere durch unverhältnismäßig viele Auftragseingaben, -änderungen und –löschungen, separate Entgelte zu verlangen. Daneben sollen Börsen verpflichtet werden, geeignete Vorkehrungen, insbesondere Volatilitätsunterbrechungen, zu treffen, um auch bei erheblichen Preisschwankungen eine ordnungsgemäße Ermittlung des Börsenpreises sicherzustellen. Die Handelsteilnehmer werden verpflichtet, ein angemessenes Verhältnis zwischen ihren Auftragseingaben, -änderungen und –löschungen und den tatsächlich ausgeführten Geschäften zu gewährleisten. Des Weiteren soll eine Mindestpreisänderungsgröße eingeführt werden, um dem Trend zu immer kleineren Mindestpreisänderungsgrößen entgegenzuwirken. Darüber hinaus sollen bspw. bestimmte Handelspraktiken, die mithilfe von Computeralgorithmen eingesetzt werden und irreführende Signale aussenden können, als Marktmanipulation eingestuft werden. Auf europäischer Ebene werden vergleichbare Überlegungen im Zuge der Reform der MiFID angestellt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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