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MiFID

Definition: Was ist "MiFID"?

Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.4.2004 über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID, Abk. für Markets in Financial Instruments Directive). Die Richtlinie will den Wettbewerb stärken und die Integration des europäischen Finanzmarktes durch Harmonisierung des Regelwerks vorantreiben.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.4.2004 über Märkte für Finanzinstrumente (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie; MiFID, Abk. für Markets in Financial Instruments Directive). Die Richtlinie will den Wettbewerb stärken und die Integration des europäischen Finanzmarktes durch Harmonisierung des Regelwerks vorantreiben. Daneben hat siezum Ziel, den Anlegerschutz bei der Inanspruchnahme von Wertpapierhäusern, insbesondere bei der Anlageberatung, zu verbessern, unabhängig davon, in welchem Mitgliedsstaat dieses Wertpapierhaus seinen Sitz hat. Mit der Richtlinie soll ein umfassender rechtlicher Rahmen für die geordnete Ausführung von Aufträgen von Anlegern und die Zulassung und Tätigkeit von Handelsplattformen (BörsenMTF und systematische Internalisierer) geschaffen werden. Dies umfasst neue Anforderungen im Bereich der Organisation (v.a. Management von Interessenkonflikten), der Wohlverhaltensregeln (v.a. Informationspflichten wie die Vorhandels- und Nachhandelstransparenz, Geeignetheitsprüfung von Wertpapiergeschäften für Kunden) und der Pflicht zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen (Best Execution). Für letztere Pflicht muss ein System bereitgehalten werden, das zur Sicherstellung der bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen in der Lage ist. Die MiFID und die Durchführungsrichtlinie 2006/31/EG wurden durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz  v. 16.7.2007 (BGBl I 1330) in deutsches Recht umgesetzt, das wesentliche Vorschriften v.a. des Börsengesetzes (BörsG) und des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) geändert hat. Daneben ist die Verordnung (EG) Nr.1287/2006 der Kommission vom 10.8.2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG unmittelbar anwendbar.

    Nach dem Vorschlag der EU-Kommission v. 20.10.2011 einer Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EC, soll die MiFID grundlegend überarbeitet und um eine Verordnung (MiFIR, Entwurf einer Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung [EMIR] über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister, v. 20.10.2011) ergänzt werden. Ziel der Änderungen ist die Harmonisierung nationaler Vorschriften über den Zugang zur Tätigkeit von Wertpapierfirmen, regulierten Märkten und Marktdatendiensten, die Modalitäten für deren Governance und deren Aufsichtsrahmen. Der Anlegerschutz soll weiter verbessert werden. Die in den Mitgliedstaaten direkt anwendbare MIFIR soll einheitliche Anforderungen festlegen, die für das reibungslose Funktionieren des Marktes für Finanzinstrumente erforderlich sind. Dies gilt z.B. für die Veröffentlichung von Handelsdaten, die Meldung von Geschäften an die zuständigen Behörden und spezielle Befugnisse für die zuständigen Behörden und die ESMA. Im Rahmen der Revision sollen die Begriffe der systematischen Internalisierer und MTFs um den der OTFs ergänzt werden.

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