amtlicher Markt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
früher: Öffentliches Marktsegment des Kursmarktes der Effektenbörse, das bes. strengen Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsfolgepflichten unterlag. Die Unterscheidung zwischen amtlichem und geregeltem Markt hat das Börsengesetz (BörsG) seit 2007 infolge der Umsetzung der EU- Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) 2004/39/EG aufgegeben und durch den Begriff des regulierten Marktes ersetzt.