amtlicher Handel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Handel mit zur amtlichen Notierung zugelassenen Wertpapieren; Teilmarkt der Effektenbörse. Der amtliche Handel war bes. geprägt durch die allein durch Kursmakler vorgenommene Bildung von Börsenpreisen. Mit dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz wurde 2002 der amtliche Handel ersetzt durch den amtlichen Markt, der mittlerweile wiederum durch den regulierten Markt ersetzt worden ist.
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