regulierter Markt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mit der Einrichtung des regulierten Marktes zum 1.11.2007 wurden die bis dahin gegebenen Börsenzulassungssegmente des amtlichen und des geregelten Marktes abgelöst. Alle vor dem 1.11.2007 einem der beiden fusionierten Segmente zugeordneten Wertpapiere wurden automatisch in den regulierten Markt übernommen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktie
Aktiengesellschaft (AG)
Annuität
Capital Asset Pricing Model (CAPM)
Cashflow
Factoring
Finanzierung
Fristigkeit
Kapitalflussrechnung
Liquidität
Mezzanine-Finanzierung
Modigliani-Miller-Theorem
Rentabilität
Selbstfinanzierung
Shareholder Value
Stakeholder-Ansatz
Tilgung
Venture-Capital
Verschmelzung
goldene Bilanzregel
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- amtlicher Handel
- amtlicher Markt
- Bundesobligation
- Börse
- Börsengesetz (BörsG)
- Börsennotierung
- Delisting
- Deutsche Börse AG
- Effektenkommissionsgeschäft
- Frankfurter Wertpapierbörse (FWB)
- freie Makler
- Freiverkehr
- geregelter Markt
- Insiderpapiere
- Kurszettel
- nicht börsennotierte Wertpapiere
- organisierter Markt
- Prospekt
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