regulierter Markt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mit der Einrichtung des regulierten Marktes zum 1.11.2007 wurden die bis dahin gegebenen Börsenzulassungssegmente des amtlichen und des geregelten Marktes abgelöst. Alle vor dem 1.11.2007 einem der beiden fusionierten Segmente zugeordneten Wertpapiere wurden automatisch in den regulierten Markt übernommen.
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Interne Verweise
Aktie Aktiengesellschaft (AG) Annuität Capital Asset Pricing Model (CAPM) Cashflow Factoring Finanzierung Fristigkeit Kapitalflussrechnung Liquidität Mezzanine-Finanzierung Modigliani-Miller-Theorem Rentabilität Selbstfinanzierung Shareholder Value Stakeholder-Ansatz Tilgung Venture-Capital Verschmelzung goldene Bilanzregel
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regulierter Markt
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eingehend
- amtlicher Handel
- amtlicher Markt
- Bundesobligation
- Börse
- Börsengesetz (BörsG)
- Börsennotierung
- Delisting
- Deutsche Börse AG
- Effektenkommissionsgeschäft
- Frankfurter Wertpapierbörse (FWB)
- freie Makler
- Freiverkehr
- geregelter Markt
- Insiderpapiere
- Kurszettel
- nicht börsennotierte Wertpapiere
- organisierter Markt
- Prospekt
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