geregelter Markt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
früher: Teilmarkt der Effektenbörse. Seit 2007 gibt es nur noch den einheitlichen regulierten Markt. Am geregelten Markt wurden Papiere mit nicht amtlicher Notierung gehandelt. Die hier zugelassenen Unternehmen unterlagen nicht so strengen Zulassungsbedingungen wie bei einer Notierung am amtlichen Markt, gleichzeitig aber den gesetzlichen Regeln für den Börsenhandel und die Börsenaufsicht.
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