Insiderpapiere
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Finanzinstrumente, die für die Insiderüberwachung nach dem Wertpapierhandelsgesetz definiert werden (§ 12 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)). Entscheidend ist ihre öffentlich angekündigte oder erfolgte Stellung des Antrags auf Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt oder zur Einbeziehung in den regulierten Markt oder in den Freiverkehrin allen Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes. Der Begriff der Finanzinstrumente enthält neben den Aktien, Aktienzertifikaten, Schuldverschreibungen, Genussscheinen, Optionsscheinen und weiteren, Aktien und Schuldscheinen vergleichbaren Wertpapieren, sowie Investmentanteilen u.a. auch Rechte und Terminkontrakte, vgl. § 2 IIb WpHG.––Vgl. zur künftigen Ausweitung des Anwendungsbereichs, Marktmissbrauchsrichtlinie.