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Prüfungsziele

Geprüftes Wissen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Prüfungsziele entsprechen bestimmten Erklärungen des Managements. Wenn dieses einen ungeprüften Jahresabschluss vorlegt, dann behauptet es, dass alle Positionen erfasst wurden, dem Unternehmen unter rechtlichen oder wirtschaftlichen Gesichtspunkten gehören, tatsächlich existieren, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend richtig bewertet, korrekt ausgewiesen und genau ermittelt wurden. Mit der Formulierung der Prüfungsziele, die nach Entwicklung und Lage des Unternehmens entsprechend zu gewichten sind, gibt der Abschlussprüfer zu erkennen, dass er den Auftrag hat, ausreichende und angemessene Nachweise dafür zu finden, dass die Erklärungen zur Vollständigkeit, zum Eigentum, zum Bestand, zur Bewertung, zum Ausweis und zur Genauigkeit stimmen.

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