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Qualität: EFQM, KTQ, QEP

Definition: Was ist "Qualität: EFQM, KTQ, QEP"?

Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz 2004 sind Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren und zugelassene Krankenhäuser verpflichtet, einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln (§ 135a II). Im dt. Gesundheitssystem werden verschiedene Zertifizierungsverfahren, z.B. KTQ, QEP oder EFQM, dazu genutzt, die Methoden des Qualitätsmanagements zu überprüfen und zu vergleichen. Für alle Verfahren gilt, dass die eigentliche Zertifizierung durch unparteiische Dritten, meist privatwirtschaftliche Zertifizierungsunternehmen erfolgt. Die Zertifizierung soll bestätigen, dass die Einrichtung nach einer bestimmten Norm bzw. einem vorgegebenen normativen Katalog handelt.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. QEP
    2. KTQ
    3. EFQM

    QEP

    1. Begriff: QEP (Qualität und Entwicklung in Praxen®) ist ein Qualitätsmanagementsystem der Kassenärztlichen Vereinigungen, das seit 2004 angewendet wird und nachdem seit 2006 eine Zertifizierung erfolgen kann.

    2. Ziele: Das System ist modular aufgebaut und richtet sich an niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, unabhängig von der Fachrichtung und Praxisgröße. Es ist ein Instrument, mit dem in Praxen ein Qualitätsmanagement eingeführt und schrittweise optimiert werden kann. QEP ist indikatorenbasiert und stellt die Patientenversorgung in der Praxis in den Mittelpunkt der Betrachtung.

    3. Modell und Zertifizierung: a) Modell: Der Aufbau und die Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagement in der Praxis nach QEP ist freiwillig und kostenpflichtig. Der Qualitätsziel- Katalog ist das zentrale Instrument von QEP. Der Katalog hat keinen normativen Charakter, sondern ist ein Hilfsmittel, um die An- und Herausforderungen an ein Qualitätsmanagement strukturiert aufdecken und umsetzen zu können. Er stellt eine Zusammenfassung aller Ziele dar, die die diversen Aspekte und Inhalte der Arbeit in Arztpraxen umfassend abbilden sollen. Die Mehrzahl dieser Ziele greift dabei auf bereits bestehende gesetzliche Verpflichtungen und andere normative Vorgaben zurück. Im Katalog sind die Qualitätsziele in fünf Kategorien geteilt und reißen so einen Großteil der allgemeingültigen und für Qualität wichtigen Anforderungsprofile an eine Praxis an. Dabei gilt, dass sowohl die Gliederung des Katalogs im Ganzen als auch die Aufteilung der einzelnen Kategorien in Anlehnung an den Ablauf der Patientenversorgung prozessorientiert ist. Vor dem Hintergrund der Zielstellung des Systems bildet die Patientenversorgung die zentrale Kategorie. Die weiteren Teile beschäftigen sich mit den Patientenrechten und der Patientenversorgung, den Mitarbeitern und der Fortbildung, der Praxisführung und  Praxisorganisation sowie den Aufgaben der Qualitätsentwicklung. Für die Qualität der Patientenversorgung bes. entscheidende Ziele sind als sog. Kernziele bes. hervorgehoben. Ein weiteres Instrument von QEP ist das Manual, das Anleitungen zur Etablierung des Qualitätsmanagementsystems in Form von Umsetzungsvorschlägen, Selbstbewertungsbögen und Musterdokumenten enthält. Die Musterdokumente können die Praxen an ihre individuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten anpassen und daraus ein Qualitätsmanagement-Praxis-Handbuch aufbauen. Mithilfe des QEP- Manuals soll die Praxis darüber hinaus einen eigenen Qualitätsziel-Katalog erarbeiten, der die spezifischen anzustrebenden Kernziele beschreibt.

    b) Zertifizierung: Ausganspunkt jeder Zertifizierung ist eine strukturierte Selbstbewertung der Praxis. Diese kann anhand der Selbstbewertungsbögen des Manuals oder mithilfe der Qualitätsziele des Katalogs durchgeführt werden, in dem die Ziele des QEP-Katalogs in Bezug auf die eigene Praxis hinterfragt werden und so eine Selbsteinschätzung erfolgt. Die Selbstbewertung bildet die Grundlage für die Fremdbewertung. Dabei entscheiden externe QEP-Visitoren in einer Vor- Ort-Begehung der Praxis darüber, ob alle Nachweise der QEP-Kernziele erfolgreich umgesetzt wurden. Ist dies der Fall, wird das QEP-Zertifikat verliehen. Es hat eine Gültigkeit von drei Jahren.

    KTQ

    1. Begriff: KTQ® stand bei Gründung im Jahr 2002, für „Kooperation für Transparenz und Qualität im Krankenhaus“. 2004 erfolgte die Umbenennung in „Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen“. Die Kooperation ist eine Gesellschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V., der Bundesärztekammer und des Deutschen Pflegerates. Diese Gruppierung wurde Mitte der 1990er-Jahre, mit dem Ziel der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung in Krankenhäusern, gegründet. Inzwischen ist das KTQ-Verfahren das im dt. Krankenhausbereich am weitesten verbreitete Zertifizierungsverfahren.

    2. Modell: Das KTQ-Modell ist ein praxisbezogenes Verfahren zur Beurteilung der Qualität und der Sicherheit. Die Ziele sind die Erhöhung der Transparenz der Leistungsqualität, die Optimierung der medizinischen Leistungen und Prozesse im Sinne des Patienten sowie die Motivation neue Elemente der Qualitätssicherung zu implementieren. Das Zertifizierungsverfahren ermöglicht die wissenschaftlich fundierte Analyse und Bewertung des Qualitätsmanagements eines Krankenhauses. Das Verfahren ist krankenhausspezifisch, wurde seit 2004 aber auch auf weitere Bereiche des Gesundheitswesens (Krankenhäuser, Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation und Arztpraxen) ausgeweitet.

    3. Zertifizierungsverfahren: Die Zertifizierung nach KTQ ist kostenpflichtig und grundsätzlich freiwillig. Mit ihrer Hilfe ist es möglich, anhand von Kategorien den gesamten Prozess der Krankenversorgung zu überprüfen. Da KTQ selbst kein Qualitätsmanagementsystem ist, sondern nur aus einem Kriterienkatalog besteht, setzt KTQ ein vorhandenes Qualitätsmanagementsystem voraus und bestätigt in seiner Zertifizierung, dass das vorhandene System sowie die Strukturen und Abläufe dem KTQ-Kriterienkatalog ausreichend entsprechen. Dazu müssen eine Einrichtung in allen Kategorien mind. 55 Prozent der Anforderungen erfüllen. Das Zertifizierungsverfahren besteht aus mehreren Stufen (Abbildung).



    Diese Stufen sind die Selbstbewertung des Krankenhauses, die Fremdbewertung mit Visitation, die Zertifizierung sowie die Veröffentlichung des KTQ-Qualitätsberichts. Die Selbstbewertung wird von einem Krankenhaus nach den Vorgaben des KTQ-Manual erstellt. Dieser Fragenkatalog besteht aus sechs Kategorien: Patientenorientierung, Mitarbeiterorientierung, Sicherheit, Informationswesen, Krankenhausführung und Qualitätsmanagement. Im Rahmen der Selbstbewertung beschreibt sich das Haus hinsichtlich der Erfüllung der gegenwärtig 72 Kriterien des KTQ-Katalogs, trifft so Aussagen über die Qualität der Prozessabläufe und bewertet seine eigene Leistung anschließend anhand der KTQ-Bewertungssystematik. Den einzelnen Kriterien des Katalogs sind dabei Fragenpakete zugeordnet, die sich im Sinne des Deming-Zyklus‘ nach dem Schema Plan-Do-Check-Act gliedern. Für die Qualität der Patientenversorgung und die Organisation des Unternehmens bes. entscheidende Kriterien sind dabei als Kernkriterien betitelt, die in der Bewertung eine höhere Gewichtung erhalten. Mithilfe des so entstehenden Selbstbewertungsberichts kann eine Übersicht über den Stand des Qualitätsmanagements gegeben werden. Sie ist nicht zwingend an eine direkt nachfolgende KTQ-Zertifizierung gebunden. Am Ende der Selbstbewertung entscheidet das Krankenhaus, ob es eine Zertifizierung beantragt oder noch Verbesserungen durchzuführen sind. Im Rahmen der Fremdbewertung erfolgt zunächst eine Prüfung der Selbstbewertung durch die Zertifizierungsstelle und die Entscheidung darüber, ob die Selbstbewertung angenommen wird. Ist dies der Fall, folgt die theoretische Ersteinschätzung der Selbstbewertung sowie die Begehung („Visitation“) des Krankenhauses durch externe Visitoren. Diese führen die unabhängige Fremdbewertung durch. Nach einer positiven Fremdbewertung empfehlen die Visitoren die Verleihung des KTQ-Zertifikats durch die KTQ. Dieses wird bei erfolgreicher Teilnahme am Prozess für drei Jahre verliehen - danach muss/ kann eine Re-Zertifizierung erfolgen. Den Abschluss des Zertifizierungsverfahrens bildet die Veröffentlichung eines standardisierten KTQ-Qualitätsberichts durch die KTQ auf der KTQ-Homepage.

    EFQM

    1. Begriff: Die European Foundation for Quality Management (EFQM) ist eine gemeinnützige Organisation, die 1988 mit Unterstützung der Europäischen Kommission von 14 europäischen Unternehmen in den Niederlanden gegründet wurde. Die EFQM setzt sich für die Verbreitung und Anwendung von Qualitätsmanagementsystemen nach dem EFQM-Modell ein.

    2. Modell: Das EFQM-Modell für Business Excellence wurde 1991 als Rahmenrichtlinie für die Selbsteinschätzung von Organisationen und als Basis für ein dreistufiges Auszeichnungsprogramm eingeführt. Das Modell kann von allen Organisationen sowohl im öffentlichen wie auch privatwirtschaftlichen Bereich eingesetzt werden. Im Gegensatz zu QEP und KTQ ist es nicht spezifisch für den Gesundheitssektor entwickelt worden. Das Qualitätsmanagementsystem nach EFQM stellt ein Beispiel für ein Total Quality Management dar. Es ist ein Unternehmensmodell, das eine ganzheitliche Sicht auf die jeweilige Organisation ermöglichen soll. Aus diesem Grund unterscheidet der EFQM-Ansatz neun Kriterien, die sich in weitere Unterkriterien aufgliedern (Abb.). Sie sind unterteilt in die fünf Befähiger- bzw. Voraussetzungskriterien: Führung, Politik & Strategie, Mitarbeiter, Partnerschaften & Ressourcen und Prozesse sowie die vier Ergebniskriterien, zu denen neben mitarbeiter- und kundenbezogenen Ergebnisse auch gesellschaftsbezogene- und Schlüsselergebnisse gehören. Diese Kriterien sind innerhalb des EFQM-Prozesses von unterschiedlichem Bedeutungsgrad - die kundenbezogenen Ergebnisse machen allein 20 Prozent aus. Dadurch wird die starke Konzentration des Modells auf die Ausrichtung der Organisation auf die Kundenbeziehung verdeutlicht.



    Als solches kann EFQM auch als ein Instrument betrachtet werden, welches eine Hilfestellung für den Aufbau und die kontinuierliche Weiterentwicklung des Managementsystems eines Unternehmens gibt. Die starke Kundenorientierung ist eines der acht Grundprinzipien, auf denen die EFQM ihr Qualitätsmanagementsystem aufbaut. Die weiteren sind: Entwicklung von Partnerschaften (mit Lieferanten), gesellschaftliche Verantwortung, Ergebnisorientierung, Mitarbeiterentwicklung und Mitarbeiterbeteiligung, Management mittels Prozessen und Fakten, Führung und Zielkonsequenz sowie kontinuierliches Lernen, Verbesserung und Innovation.

    3. Zertifizierung: Ähnlich wie QEP und KTQ ist auch die Zertifizierung nach EFQM kostenpflichtig und freiwillig. Die von der EFQM empfohlene Strategie zur Verbesserung der Leistung besteht in der Einführung eines Selbstbewertungsprozesses. Die Selbstbewertung ist eine umfassende, systematische und regelmäßige Überprüfung der Tätigkeiten und Ergebnisse in der Organisation. Dazu beantwortet ein Unternehmen in einem Katalog zusammengefasste Fragen zu den neun Kriterien des EFQM-Modells (Abb.). Insgesamt sind dabei in den Befähiger- bzw. Voraussetzungskriterien und den Ergebniskriterien jeweils 500 Punkte zu erreichen. Mit einer erfolgten Selbstbewertung kann eine Organisation an dem dreistufigen Auszeichnungsprogramm („Levels of Excellence“) teilnehmen. Voraussetzung für eine Auszeichnung oder eine Zertifikatsverleihung ist darüber hinaus die externe Begutachtung durch EFQM-Validatoren, die Priorisierung und Durchführung von Verbesserungsprojekten und/oder die Erreichung einer Mindestpunktzahl in der Bewertung. Das dreistufige Verfahren umfasst die beiden Zertifikate „Committed to Excellence“ und „Recognized for Excellence“, die jeweils zwei Jahre gültig sind, sowie den EFQM-Preis „European Excellence Award“ (bis 2005: „European Quality Award“). Dieser wird seit 1992 jährlich ausgeschrieben und an die besten Unternehmen aus den Kategorien Großunternehmen, Organisationseinheiten, öffentlicher Sektor und kleine und mittlere Unternehmen (< 250 Mitarbeiter) vergeben.

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