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Räumungskosten
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Um eine Zwangsräumung durchsetzen zu können, ist es fast immer notwendig, einen relativ hohen Kostenvorschuss an das Gericht bzw. den Gerichtsvollzieher zu zahlen. Macht der Vermieter sein Vermieterpfandrecht geltend, muss er zwar für das Fortschaffen der Gegenstände keinen Vorschuss zahlen, entstehen dem Gerichtsvollzieher aber bspw. Kosten für die Auswechslung der Türschlösser oder andere Kosten, so sind diese vom Vermieter/ Eigentümer zu zahlen. Dennoch ist es zur Kostenreduzierung sinnvoll, das Vermieterpfandrecht geltend zu machen.
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