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Revision von Reflexrechte vom 15.05.2008 - 13:51
Reflexrechte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für dem einzelnen gewährte, ihm günstige Rechtslagen, auf deren Durchsetzung er aber keinen Rechtsanspruch hat.
Gegensatz: Subjektive öffentliche Rechte.
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