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Rennwett- und Lotteriesteuer

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Rechtsgrundlagen: Rennwett- und Lotteriegesetz vom 8.4.1922 (RGBl. I 1393) m.spät.Änd.; Ausführungsbestimmungen (Rennw-LottAB) vom 16.6.1922 m.spät.Änd.

    2. Steuerarten: a) Rennwettsteuer erfasst Einsätze, die aus Anlass von Pferderennen beim Totalisator oder beim Buchmacher gemacht werden; Steuersatz: 5 Prozent (bis 30.06.2012 waren es 16,66 Prozent) vom Wetteinsatz, bzw. den gewetten Beträgen. Die Steuer ist vom Unternehmer aufgrund von Nachweisungen im Abrechnungsverfahren zu entrichten, ohne dass der Wetter haftet. In der Praxis werden die Gewinne oft um den Steuerbetrag gekürzt (Steuerüberwälzung).

    b) Lotteriesteuer ist von Lotterien und (Sach-)Ausspielungen vor Beginn des Verkaufs durch den Veranstalter im Abrechnungsverfahren zu entrichten; Höhe bei inländischen Losen 20 Prozent des Preises ohne Steuer; bei ausländischen Losen 0,25 Euro für je einen Euro vom planmäßigen Preise (was gegenüber ausländischen Betreibern einer Lotterie aus anderen EU-Staaten übrigens diskriminierend sein dürfte und diese in ihrer Dienstleistungsfreiheit tangiert). Steuerschuldner ist der Veranstalter bzw. bei ausländischen Losen derjenige, der die Lose in das Inland verbracht hat; der Käufer des Loses haftet nicht.

    Steuerfrei sind
    (1) nicht-gewerbliche Ausspielungen, bei denen Ausweise nicht erteilt werden, oder bei denen der Gesamtwert der Lose einer Ausspielung nicht mehr als 650 Euro beträgt,
    (2) von den zuständigen Behörden genehmigte Lotterien, bei denen der Gesamtpreis der Lose einer Lotterie oder Ausspielung entweder (bei Lottereien zu ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken) nicht höher ist als 40.000 Euro oder (bei sonstigen Zwecken) nicht höher ist als 240 Euro.

    3. Aufkommen: 1.673 Mio. Euro (2014), 1.420 Mio. Euro (2011), 1.813 Mio. Euro (2005), 1.861,5 Mio. Euro (2003), 1.944,4 Mio. Euro (2002), 1.917,7 Mio. Euro (2001), 1.801,2 Mio. Euro (2000), 1.424 Mio. Euro (1995), 1.063,8 Mio. Euro (1990), 801 Mio. Euro (1985), 655 Mio. Euro (1980), 429 Mio. Euro (1975), 289 Mio. Euro (1970), 204 Mio. Euro (1965), 141 Mio. Euro (1960), 73 Mio. Euro (1955), 43 Mio Euro (1950).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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