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Renovierungsklausel
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Der BGH hat eine der üblichsten Vertragsklauseln in Mietverträgen zur Wohnungsrenovierung (die sog. Renovierungsklausel) für unwirksam erklärt. Die Klausel „Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht renoviert zurückzugeben“ ist ungültig (Az. VIII ZR 316/06). Sie würde dazu führen, dass ein Mieter selbst dann bei einem Auszug renovieren müsste, wenn es gar keinen Bedarf gibt, weil der Mieter nur kurze Zeit in der Wohnung gewohnt hat. Tenor der BGH-Rechtsprechung ist, dass der Mieter höchstens für die von ihm selbst verursachte Abnutzung einstehen muss.
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