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Rentenanleihe

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Staatsanleihe, bei der kein Tilgungszwang besteht.

    Bei unechten Rentenanleihen hat sich der Staat Kündigungsrecht vorbehalten oder nimmt Tilgungen vor, ohne dem Gläubiger gegenüber feste Bindungen einzugehen.

    Vgl. auch ewige Anleihe.

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