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Revision von Rentenanleihe vom 14.06.2008 - 11:44
Rentenanleihe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Staatsanleihe, bei der kein Tilgungszwang besteht.
Bei unechten Rentenanleihe hat sich der Staat Kündigungsrecht vorbehalten oder nimmt Tilgungen vor, ohne dem Gläubiger gegenüber feste Bindungen einzugehen.
Vgl. auch ewige Anleihe.
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