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Rentenreform 2007
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durch das sog. Altersgrenzenanpassungsgesetz wird im Zeitraum von 2012 bis 2029 die Altersgrenze für die Regelaltersrente stufenweise von 65 auf 67 Lebensjahre verlängert. Neu eingeführt wurde eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Wartezeit 45 J.), die weiterhin mit vollendetem 65. Lebensjahr abschlagsfrei in Anspruch genommen werden kann. Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rentenart ist auch mit Abschlägen nicht mehr möglich. – Vgl. auch Rürup-Kommission.

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