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Restwertabschreibung
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unendliche Abschreibung, geometrisch degressive Abschreibung, Buchwertabschreibung; eine Form der degressiven Abschreibung mit fallenden jährlichen Raten, die durch die Anwendung eines konstanten Prozentsatzes auf den jeweils verbleibenden Restwert entstehen.
Errechnung des gesuchten Abschreibungsprozentsatzes p durch folgende Formel:
wobei: j = Jahr, RE = Restwert, AHK = Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
–Beurteilung: Die Anwendung der Formel führt nicht immer zu ökonomisch sinnvollen Ergebnissen. Tendiert der Restwert gegen 0, so ergibt sich eine sehr starke Degression (z.B. RE = 1, dann ist p ≈ 80 Prozent). Üblich ist deshalb eine auch steuerlich zulässige Kombination mit der linearen Abschreibung. Der Übergang findet statt, sobald die linearen Abschreibungsbeträge auf der Basis des Restwerts und der Restnutzungsdauer höher sind als die degressiven Abschreibungsbeträge (§ 7 III EStG).
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