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Risikocheck einer Baufinanzierung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Auch der Kreditnehmer sollte nach Abschluss einer Baufinanzierung seine Risikolage insgesamt einer genauen Prüfung unterziehen. Dabei geht es zunächst um die Zinskonditionen und um die Zinsbindungsfrist. Es versteht sich von selbst, dass bei einem variablen Zins die Zinsentwicklung verfolgt werden muss, um (negative) Trends zu erkennen und ggf. sofort gegenzusteuern. Variable Kredite können meist mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Wurde der Zins für eine bestimmte Zeit festgeschrieben, so muss schon vor Ablauf der Zinsbindung geklärt sein, ob prolongiert werden kann und soll, oder eine Verlagerung des Kredits auf einen anderen Kreditgeber erforderlich wird. Jeder Kreditnehmer sollte sich dazu ein Limit für die Kreditlaufzeit setzen. Gerade in Niedrigzinsphasen ist es durchaus richtig, lange Zinsbindungen einzugehen, aber es ist fast genauso wichtig, diese „Zinsersparnis“ (gegenüber den Durchschnittszinsen) größtenteils in die Erhöhung der Tilgungsanteile einfließen zu lassen. Ein Blick auf die Tilgungsdauer zeigt, dass bei Zinsen um 3 Prozent und bei einer Tilgung von 1 Prozent Kreditlaufzeiten von mehr als 46 Jahren heraus kommen. Damit erhöht sich natürlich auch das Risiko von Zinserhöhungen während dieser kaum vorhersehbaren Zeit. Wurde eine Zinsbindungszeit von mehr als 10 Jahren vereinbart, so ist eine Kündigung nach 10 Jahren unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten jederzeit möglich. Ist die Tilgung (durch einen Tilgungsersatz) ausgesetzt, muss natürlich insbesondere die steuerliche Situation, die normalerweise Anlass für die Tilgungsaussetzung war, beobachtet werden, um auf Änderungen ebenfalls sofort reagieren zu können. Zum Risikocheck gehört auch die genaue Kenntnis der vereinbarten Sicherheiten, des vereinbarten (engen) Sicherungszwecks und der daraus möglicherweise entstehenden Folgen für alle Kreditnehmer.

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