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Sachbezugsverordnung (SachBezV)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: ehem. Verordnung der dt. Bundesregierung. Verordnungsermächtigung war § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Viertes Buch Sozialgesetzbuch. Die Verordnung wurde zum 1.1.2007 aufgehoben und deren Regelungen in der Sozialversicherungsentgeltverordnung erfasst.

    2. Bedeutung: Die Sachbezugsverordnung wurde v.a. für die Bewertung von Sachbezügen von Arbeitnehmern heranzogen. Der SachBezV konnte entnommen werden, mit welchem Wert bestimmte geldwerte Vorteile lohnsteuerlich anzusetzen sind, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zuwendet. Typischerweise fand die SachBezV Anwendung für die Bewertung von freier Verpflegung, Unterkunft und Wohnung und sonstigen Bezügen.

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