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Sachversicherungen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form der Schadenversicherung, die auf Schäden ausgerichtet ist, die in der Zerstörung, in der Beschädigung oder im Abhandenkommen versicherter Sachen bestehen, die also auf das sog. Sachsubstanzinteresse bzw. auf das Interesse am Sachwert abstellt. Die Sachversicherung ist weitgehend nach einem einheitlichen Muster gestaltet (und zwar nach dem der Feuer-Sachversicherung); die Unterschiede liegen v.a. im Umfang der versicherten Gefahren und versicherten Sachen und in gefahrenspezifischen Sonderregelungen. Weitere Versicherungszweige der Sachversicherung sind z.B. die verbundene Hausratversicherung und die verbundene Wohngebäudeversicherung.

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