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Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU)

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    von der Bundesregierung am 28.12.1971 ins Leben gerufenes unabhängiges Expertengremium zur Begutachtung der Umweltsituation und der Umweltbedingungen in Deutschland. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen erstellt alle zwei Jahre ein Gutachten, das der Bundesregierung zugeleitet und veröffentlicht wird. Zusätzliche Gutachten oder Stellungnahmen zu umweltbezogenen Themen können vom Sachverständigenrat für Umweltfragen in Eigeninitiative veröffentlicht werden. Der Tätigkeitsbereich des Sachverständigenrates ist recht weit gespannt: Die Gutachtertätigkeit schließt im ökologischen und umweltpolitischen Bereich sowohl die Reflexion methodischer Grundlagen als auch Stellungnahmen zur umweltrelevanten Gesetzgebung oder zu aktuellen Problemen ein.

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