Zitierfähige Version
- Revision von Schatzanweisungen vom 19.02.2018 - 16:00
- Revision von Schatzanweisungen vom 01.02.2018 - 17:11
- Revision von Schatzanweisungen vom 26.02.2013 - 17:47
- Revision von Schatzanweisungen vom 20.11.2009 - 09:38
- Revision von Schatzanweisungen vom 09.09.2009 - 16:51
- Revision von Schatzanweisungen vom 10.06.2009 - 17:29
- Revision von Schatzanweisungen vom 14.06.2008 - 12:00
Schatzanweisungen
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: kurz- und mittelfristige Anleihen, die von öffentlichen Gebietskörperschaften, bes. Staatsregierungen, zur Finanzierung gegeben werden.
2. Arten:
(1) Verzinsliche Schatzanweisungen: Diese werden mit Laufzeiten von zwei Jahren vom Bund seit 1996 regelmäßig im vierteljährlichen Rhythmus emittiert.
(2) Unverzinsliche Schatzanweisungen (U-Schätze): U-Schätze mit sechsmonatiger Laufzeit (Bubills) werden ebenfalls regelmäßig mit 2-3 Ausgaben pro Monat begeben. Die Laufzeit bei Ausgabe beträgt 3, 6, 9 oder 12 Monate. Die Verzinsung erfolgt auf dem Wege des Diskontabschlags. U-Schätze werden zum Nennwert abzüglich des vereinbarten Zinsabschlags verkauft, bei Fälligkeit zum Nennwert zurückgezahlt.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon