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Schatzanweisungen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Kurz- und mittelfristige Anleihen, die von öffentlichen Gebietskörperschaften, bes. Staatsregierungen, zur Finanzierung gegeben werden.

    2. Arten:
    (1) Verzinsliche Schatzanweisungen: Diese werden mit Laufzeiten von zwei Jahren vom Bund seit 1996 regelmäßig im vierteljährlichen Rhythmus begeben.
    (2) Unverzinsliche Schatzanweisungen (U-Schätze): U-Schätze mit sechsmonatiger Laufzeit (Bubills) werden ebenfalls regelmäßig im vierteljährlichen Rhythmus begeben. Die Verzinsung erfolgt auf dem Wege des Diskontabschlags. U-Schätze werden zum Nennwert abzüglich des vereinbarten Zinsabschlags verkauft, bei Fälligkeit zum Nennwert zurückgezahlt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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