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Scheck-Wechsel-Verfahren
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verfahren, bei dem der Aussteller und der Bezogene eines Wechsels vor einer Warenlieferung vereinbaren, dass der Bezogene den Wechsel bei seinem Kreditinstitut diskontieren lässt und den Gegenwert zur Bezahlung der Waren verwendet, zumeist unter Abzug von Skonto. Da die Bezahlung früher meist per Scheck erfolgte, wird dieses Vorgehen als Scheck-Wechsel-Verfahren bezeichnet. Der Aussteller des Wechsels, der dem Bezogenen Waren geliefert hat, erhält auf diese Weise schnell liquide Mittel. Für den Bezogenen bietet der Wechsel die Möglichkeit einer günstigen Refinanzierung. Darüber hinaus bietet dieses Verfahren dem Bezogenen einen Zahlungsaufschub, da die Rückzahlung des Diskontkredits meist zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt als die übliche Zahlungsfrist zur Begleichung von Forderungen aus Warenlieferungen. Da bei diesem Vorgehen der Bezogene den Wechsel zur Refinanzierung verwendet und nicht wie üblich der Aussteller, wird der Wechsel auch als Umkehrwechsel bezeichnet.
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