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Scheckprotest

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    amtliche Urkunde, durch die festgestellt wird, dass ein Bezogener einen rechtzeitig vorgelegten Scheck nicht eingelöst oder die Zahlung verweigert hat. Voraussetzung für einen Rückgriff. Ein Scheckprotest ist selten. Stattdessen kann die Nichteinlösung eines Schecks auch durch einen Nicht-Bezahlt-Vermerk der bezogenen Bank oder eine entsprechende Erklärung der Abrechnungsstelle festgestellt werden (Art. 40 ScheckG).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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