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Schikaneverbot

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    das in § 226 BGB ausgesprochene Verbot, ein Recht lediglich zu dem Zwecke auszuüben, einem anderen Schaden zuzufügen.

    Weiter geht das aus § 242 BGB herzuleitende Verbot der unzulässigen Rechtsausübung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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