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Revision von Schikaneverbot vom 28.02.2013 - 15:11
Schikaneverbot
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
das in § 226 BGB ausgesprochene Verbot, ein Recht lediglich zu dem Zwecke auszuüben, einem anderen Schaden zuzufügen.
Weiter geht das aus § 242 BGB herzuleitende Verbot der unzulässigen Rechtsausübung.
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