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Revision von Seemannsamt vom 08.06.2009 - 11:08
Seemannsamt
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Landesbehörde, der u.a. die hoheitliche Kontrolle über die Dienst- und Arbeitsverträge des Seerechts obliegt. Nähere Regelungen in der Seemannsamtsverordnung vom 21.10.1981 (BGBl I 1146) m.spät.Änd.
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