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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zentralbereich, der für die Durchführung von Aufträgen operativer Teilbereiche zur Erfüllung bestimmter Funktionen zuständig ist. Beim Servicemodell des Zentralbereichs entscheiden die operativen Bereiche über das „Ob” und das „Was” der Funktionserfüllung, während dem Servicebereich die Entscheidung über das „Wie” der Auftragsdurchführung obliegt.

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