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Revision von Sicherheitenverwertung vom 03.05.2011 - 16:32
Sicherheitenverwertung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ein Darlehensgeber ist berechtigt, die Sicherheiten zu verwerten, wenn Zahlungsverpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht erfüllt werden, das Darlehen rechtmäßig gekündigt wurde und die Forderungen aus dem Darlehen nicht befriedigt werden.
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