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Sicherungszweckerklärung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zusatzvereinbarung zur Grundschuld, auch Zweckerklärung oder Sicherungsabrede genannt, die u.a. folgende Regelungen beinhaltet:
    (1) Bestimmung der Kredite, die besichert werden sollen;
    (2) Unterhaltung, Versicherungs- und Besichtigungsrecht des Grundstücks.

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