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Revision von Sicherungszweckerklärung vom 08.05.2018 - 09:34
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Sicherungszweckerklärung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zusatzvereinbarung zur Grundschuld, auch Zweckerklärung oder Sicherungsabrede genannt, die u.a. folgende Regelungen beinhaltet:
(1) Bestimmung der Kredite, die besichert werden sollen;
(2) Unterhaltung, Versicherungs- und Besichtigungsrecht des Grundstücks.
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