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Solidaritätsfonds

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    durch Abkommen des Pariser Clubs geschaffener Fonds mit einer Kapitalausstattung von 20 Mrd. Sonderziehungsrechten (SZR); Nachfolger des Europäischen Währungsabkommens (EWA). Nach Schaffung des EWS und der Einführung der erweiterten Beistandskredite im Rahmen des IWF verlor der Solidaritätsfonds seine Bedeutung.

    Vgl. auch Strukturpolitik der Europäischen Union.

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