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Sollertragsbesteuerung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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finanzwissenschaftlicher Begriff für den Tatbestand, dass Steuern auf solche Vermögens- oder Kapitalbestände erhoben werden, bei denen lediglich unterstellt wird, sie würden Erträge abwerfen (Sollsteuern). Der Besteuerungsidee nach „sollen“ Bestände an produktiven Faktoren Erträge abwerfen. Die Sollertragsbesteuerung lässt sich unter allokationspolitischem Aspekt zur Kapital- und Vermögenslenkung einsetzen, wenn in bestimmten Wirtschaftsbereichen der Faktoreinsatz künstlich verteuert oder die Faktorverschwendung steuerlich „bestraft“ werden soll (W. Andreae).
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