Sollsteuern
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sollertragsteuern; Steuern, die an das Halten von Vermögens- oder Kapitalbeständen unabhängig von tatsächlich erzielten Erträgen anknüpfen (Sollertragsbesteuerung). Fehlen Erträge, führen Sollsteuern zur Aufzehrung der Vermögens- und Kapitalsubstanz (bestehende Gefahr bez. Vermögen-, Grund- und Erbschaftsteuer); entsprechend werden Sollsteuern in diesem Fall auch als Substanzsteuern bezeichnet (anders: Substanzsteuern im Sinn der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre).
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