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Solvency II
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1. Begriff: Projekt der EU-Kommission zur grundlegenden Reform des Versicherungsaufsichtsrechts in Europa. Dabei werden insbesondere Fragen der Finanzaufsicht, des Risikomanagement und der Finanzberichtserstattung von Versicherungsunternehmen diskutiert. Es soll ein weit gehend wettbewerbsneutrales Aufsichtssystem geschaffen werden, das die tatsächliche Risikolage des Versicherers umfassend und realistisch beschreibt und Anreize für die Versicherungsunternehmen setzt, unternehmensinterne Risikomanagementsysteme zu implementieren.
2. Strukturmerkmale: Solvency II verfolgt analog zu Basel II einen Drei-Säulen-Ansatz, der quantitative Aspekte des Finanzmanagement mit qualitativen Anforderungen an das Risikomanagement und Offenlegungspflichten verknüpft.
a) 1. Säule: Bestimmungen über quantitative Anforderungen hinsichtlich der Dotierung versicherungstechnischer Rückstellungen, der Vermögensanlage und der Solvabilität des Versicherungsunternehmens. Auch bei Solvency II bleibt die grundlegende Solvabilitätsidee eines Vergleichs zwischen den vorhandenen Solvabilitätsmitteln und den geforderten Solvabilitätsmitteln erhalten. Dabei werden die geforderten Solvabilitätsmittel zweistufig definiert. Die Versicherungsunternehmen müssen mindestens das Minimum-Capital Requirement (Minimalsolvenzkapital) vorhalten, das über einfache Faktormodelle ermittelt wird. Zur Vermeidung aufsichtsrechtlicher Eingriffe müssen Solvabilitätsmittel mindestens in Höhe des Solvency Capital Requirement (Zielsolvenzkapital) vorgehalten werden. Dieses kann wahlweise über ein von der Aufsichtsbehörde vorgegebenes Standardmodell oder über ein von der Aufsichtsbehörde zertifiziertes internes Risikomodell des Versicherungsunternehmens berechnet werden.
b) 2. Säule: Vorschriften für die internen Modelle und Prozesse für das Risikomanagement des Versicherungsunternehmens sowie Festlegung des aufsichtsrechtlichen Überprüfungsprozesses.
c) 3. Säule: Offenlegungsvorschriften zur Förderung der Marktdisziplin der Versicherungsunternehmen. Hierbei ist eine Koordination mit den Offenlegungsvorschriften der externen Rechnungslegung (IAS/IFRS) notwendig.
3. Aktuelle Entwicklungen: Mit Abschluss des Solvency I-Projekts wurden nur partielle Anpassungen an den Details des bestehenden Solvabilitätssystems vorgenommen, so dass parallel dazu das Solvency II-Projekt mit dem Ziel begonnen wurde, die Struktur der gesamten Versicherungsaufsicht (VA) hin zu einem risikobasierten System zu ändern. Das Solvency II-Projekt ist in zwei Phasen unterteilt. Die erste Phase begann im Mai 2001 mit der Beauftragung und Durchführung zweier Studien (KPMG-Report, Sharma-Report), die alternative Grundkonzepte und eine Vielzahl von Einzelfragen eines neuen Aufsichtssystems diskutierten. Auf Basis des Drei-Säulen-Modells werden in Phase 2 seit dem Jahr 2003 unter Zusammenschluss der europäischen Versicherungsaufsichtsbehörden (CEIOPS) die Details des zukünftigen Aufsichtssystems ausgearbeitet. Die theoretischen Arbeiten von CEIOPS werden durch sog. Quantitative Impact Studies (QIS) begleitet, um die vorgeschlagenen Standardmodelle im Hinblick auf Ihre Praxistauglichkeit zu kalibrieren. Die Arbeiten der zweiten Phase mündeten bereits in der Verabschiedung der EU-Rahmenrichtlinie im Juli 2007. Voraussichtlich werden die Umsetzung in nationales Recht und die Anwendung von Solvency II nicht vor dem Jahr 2012 erfolgen.
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