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Sozialversicherungsentgeltverordnung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt vom 21.12.2006 (BGBl. Teil I 2006, S. 3385), regelt die Bewertung bestimmter Sachleistungen. Nachfolgeregelung zur sog. Sachbezugsverordnung. Die SvEV dient der Vereinfachung der Berechnung des Wertes solcher Leistungen.

    2. Ertragsteuerliche Behandlung: Soweit die SvEV Werte für Sachbezüge festsetzt, sind diese Werte in den dort geregelten Fällen auch bei der Besteuerung maßgeblich (§ 8 II Satz 6 EStG; R 8.1 LStR); das macht Sinn, weil sonst der Vereinfachungszweck nicht zu erreichen wäre.

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