Direkt zum Inhalt

Sparer-Pauschbetrag

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Mit Einführung der Abgeltungsteuer ab dem 1.1.2009 wurde der Sparer-Freibetrag und die Werbungskostenpauschale durch einen Sparer-Pauschbetrag (§ 20 IX EStG) ersetzt. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen werden als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro (1.602 bei Zusammenveranlagung) abgezogen; der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. Der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag ist bei der Einkunftsermittlung bei jedem Ehegatten je zur Hälfte abzuziehen; sind die Kapitalerträge eines Ehegatten niedriger als 801 Euro, so ist der anteilige Sparer-Pauschbetrag insoweit, als er die Kapitalerträge dieses Ehegatten übersteigt, bei dem anderen Ehegatten abzuziehen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com