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Spesenrechnung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zusammenstellung der Auslagen und bes. Gebühren, die bei Ausführung eines Kundenauftrags im Bankgeschäft entstehen. Auch wenn die Ausführung des Auftrags durch Selbsteintritt erfolgt, werden die Spesen berechnet.
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