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Spesenrechnung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zusammenstellung der Auslagen und bes. Gebühren, die bei Ausführung eines Kundenauftrags im Bankgeschäft entstehen. Auch wenn die Ausführung des Auftrags durch Selbsteintritt erfolgt, werden die Spesen berechnet.

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