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Spezialfonds
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Spezial-Sondervermögen; auch Individualfonds genannt, nicht zu verwechseln mit Spezialitätenfonds. Form der Vermögensverwaltung für juristische Personen, i.d.R. Kapitalsammelstellen, durch Auflegen eines Fonds, wobei bis zum Investmentänderungsgesetz (InvÄndG, BGBl. I S. 3089) vom 21.12.2007 nicht mehr als 30 institutionelle Anleger im Besitz der Anteilsscheine des Fonds sein durften. Spezialfonds werden gemäß den individuellen Anforderungen und Bedürfnissen dieser Anleger ausgerichtet und bringen gegenüber der Selbstverwaltung des Vermögens Kosten- und Steuervorteile.
Die Spezialfonds verwaltenden Banken und Vermögensverwaltungsgesellschaften unterliegen dem Investmentgesetz (InvG).
Spezialfonds haben seit 1997 in Deutschland das jährliche Mittelaufkommen und Fondsvolumen der Publikumsfonds, welche vom breiten Publikum erworben werden können, übertroffen.
Anders: Spezialitätenfonds.
Vgl. auch Investmentfonds.
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