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Spitzenrefinanzierungsfazilität
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Geschäftsbanken können die Spitzenrefinanzierungsfazilität nutzen, um sich von den Zentralbanken Übernachtliquidität zu einem vorgegebenen Zinssatz (Spitzenrefinanzierungssatz) gegen refinanzierungsfähige Sicherheiten zu beschaffen. I.d.R. gibt es keine Kredithöchstgrenzen. Die Inanspruchnahme dieser Fazilität unterliegt mit Ausnahme der Bereitstellung ausreichender Sicherheiten keinen sonstigen Beschränkungen. Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität bildet i.Allg. die Obergrenze des Tagesgeldsatzes.
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