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Revision von Spotgeschäft vom 26.02.2013 - 17:47
Spotgeschäft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. An den internationalen Warenbörsen: Geschäft gegen sofortige Kasse und Lieferung, Form des Effektivgeschäfts.
2. Im Devisenhandel: Kassageschäft.
3. Das Spotgeschäft wird abgewickelt zum Spotkurs oder Spotpreis (Kassakurs; Kurs).
Gegensatz: Termingeschäft.
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