Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Staatshilfe vom 08.06.2010 - 15:11
Staatshilfe
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Finanzielle Unterstützung die der Staat bspw. Unternehmen gewährt, die in eine wirtschaftlich schlechte Lage geraten sind. Staatshilfe kann als Kreditbürgschaft gestattet werden. Der Erhalt dieser staatlichen Zuschüsse wird umgangssprachlich als Rettung bezeichnet. Ein Beispiel für einen möglichen Empfänger von Staatshilfe ist der Automobilhersteller Opel.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon