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Statistischer Beirat

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    nach § 4 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) in Grundsatzfragen beratendes Gremium beim Statistischen Bundesamt (StBA), bestehend aus Vertretern aller an der Bundesstatistik beteiligten Gruppen.

    Zusammensetzung: Stimmberechtigte Mitglieder sind Vertreter der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe, der Landwirtschaft, der wirtschaftswissenschaftlichen Institute, der Hochschulen, der Arbeitgeberverbände, der Gewerkschaften und der kommunalen Spitzenverbände; beratende Mitglieder sind Vertreter der Bundesministerien, des Bundesrechnungshofs, der Deutschen Bundesbank, der Statistischen Landesämter und des Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Vorsitzender ist der Präsident des StBA.

    Aufgaben: Beratung in Grundsatzfragen des Programms der amtlichen Statistik, aber auch Behandlung ausgewählter Probleme einzelner Statistiken, wofür Fachausschüsse gebildet werden und Sachverständige hinzugezogen werden können. Das StBA hat die Anregungen und Vorschläge des Statistischen Beirats zu prüfen und im Rahmen der verwaltungsmäßigen Notwendigkeiten und finanziellen Möglichkeiten zu verwerten.

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