Direkt zum Inhalt

Steuererstattungsanspruch

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erstattung des gezahlten oder zurückgezahlten Betrages, wenn eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt worden ist oder der rechtliche Grund für die Zahlung oder Rückzahlung später wegfällt oder in Sonderfällen nach einem Einzelsteuergesetz eine Steuererstattung vorgesehen ist (§ 37 II AO). Gläubiger des Anspruchs ist derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist. Im Fall der Abtretung, Verpfändung oder Pfändung richtet sich der Anspruch auch gegen den Abtretenden, Verpfänder oder Pfändungsschuldner. Der Erstattungsbetrag ist zu verzinsen (§§ 233a, 236 AO).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com