steuerliche Nebenleistungen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, die jedoch nicht wie Steuern der Einnahmeerzielung, sondern bestimmten Nebenzwecken dienen. Steuerliche Nebenleistungen sind ausschließlich Verzögerungsgelder, Verspätungszuschläge, Zinsen, Zwangsgelder, Säumniszuschläge, Kosten (§ 3 IV AO) und Zuschläge im Fall einer Schätzung bei fehlenden bzw. unbrauchbaren Aufzeichnungen über Geschäftsbeziehungen in grenzüberschreitenden Konzernen (§§ 162 IV, 90 III AO).
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