Direkt zum Inhalt

Steuerzuschlag

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    in bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen auf den Betrag der endgültig geschuldeten Steuer erhobener Zuschlag, z.B. wenn die Abgabefrist der Steuererklärung nicht eingehalten wird, Verspätungszuschlag. Steuerzuschläge sind steuerliche Nebenleistungen (§ 3 IV AO).

    Vgl. auch Säumniszuschlag.

    Im Ergebnis fällt aber auch die Schätzung unter diesen Begriff, insbesondere der Zuschlag nach § 162 IV AO, wenn ein Steuerpflichtiger keine oder im Wesentlichen nicht verwertbare Aufzeichnungen vorlegt. Dann wird ein Zuschlag von 5.000 Euro festgesetzt. Dabei beträgt der Zuschlag mind. 5 Prozent und höchstens 10 Prozent des Mehrbetrags der Einkünfte, der sich nach einer Berichtigung aufgrund der Hinzuschätzung auf Basis des § 162 III AO ergibt, wenn sich ein Zuschlag von mehr als 5 000 Euro ergibt.

    Das Absehen von der Festsetzung dieses Zuschlages ist möglich.

     

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Steuerzuschlag"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Steuerzuschlag Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/steuerzuschlag-44880 node44880 Steuerzuschlag node45795 steuerliche Nebenleistungen node44880->node45795 node42312 Säumniszuschlag node44880->node42312 node47990 Zinsen node45795->node47990 node30785 Abgabenordnung (AO) node30785->node45795 node30785->node42312 node42688 Stundungszinsen node42688->node45795 node47794 Vollverzinsung node47794->node45795 node42312->node45795 node46968 Vollstreckungsaufschub node46968->node42312 node47125 Verzugszinsen node47125->node42312
    Mindmap Steuerzuschlag Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/steuerzuschlag-44880 node44880 Steuerzuschlag node45795 steuerliche Nebenleistungen node44880->node45795 node42312 Säumniszuschlag node44880->node42312

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete