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Steuerrechtsverordnung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Rechtsnorm des Steuerrechts, die nicht in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren zustande gekommen ist, sondern aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung durch die Bundesregierung oder den Bundesminister der Finanzen ggf. i.V. mit der Zustimmung des Bundesrates erlassen wurde (Art. 80 GG). Die Steuerrechtsverordnung hat bindende Wirkung für den Steuerpflichtigen.

    Vgl. auch Rechtsverordnung.

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